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Heil- und Hilfsmittelverordnung
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HEIL- UND HILFSMITTELVERSORGUNG

Gehstützen, Prothesen und Krankengymnastik

Die Krankenkassen und auch der Gesetzgeber unterscheiden medizinische Hilfsmittel, Heilmittel und Medikamente. Alle drei Bereiche sind klar voneinander abgegrenzt. Trotzdem ähneln sich die Regelungen vor allem zur Finanzierung der Hilfs- und Heilmittel bis zu einem gewissen Grad.

Was sind medizinische Heilmittel?

Heilmittel oder auch Heilmethoden sollen dazu dienen, Krankheiten zu heilen oder auch eine Verschlimmerungen der Symptome zu verhindern. Dabei versteht man unter einem Heilmittel in der Regel Therapien und Anwendungen wie Massagen, Ergo- und Physiotherapie bzw. Krankengymnastik.

Heilmittel müssen immer vom Arzt verordnet werden. In Regelfällen hat ein Patient Anspruch auf bis zu 6 Therapieanwendungen pro Quartal aus dem physikalischen Bereich.

Grundsätzlich zahlt er jedes Mal 10 €, wenn er eine Heilmittel-Verordnung erhält. Außerdem muss man 10% der Kosten der Behandlung zahlen. Ausnahmen gibt es hier nur für chronisch Kranke, Familien oder Alleinerziehende.

Was sind medizinische Hilfsmittel?

Hilfsmittel sollen durch Krankheit oder Behinderung bedingte Einschränkungen kompensieren. Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Unterstützung der Entwicklung von Kindern und der Vermeidung einer drohenden Pflegebedürftigkeit.

Unter orthopädischen Hilfsmitteln versteht man zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Strümpfe etc.

Generell müssen Hilfsmittel nicht vom Arzt verordnet sein, sondern werden vom Versicherten direkt bei seiner Krankenkasse beantragt. Eine entsprechende Verordnung durch den Orthopäden kann u.U. den Bewilligungsprozess vereinfachen. Generell sollen alle Hilfsmittel eine normale Teilnahme am Alltag und am gesellschaftlichen Leben sichern. Trotzdem gibt es keine Leistungspflicht seitens der Krankenkasse, bei Hilfsmitteln finanzielle Unterstützung zu gewähren. Es gibt ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Mittel aufgeführt sind, deren Anschaffung von der Krankenkasse unterstützt wird. Außerdem kann die Krankenkasse darauf bestehen, dass die bewilligten Hilfsmittel nur bei anerkannten Sanitätshäusern angeschafft werden.

Nähere Informationen zu den Zuzahlungen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Wir arbeiten mit allen Physiotherapiepraxen und Sanitätshäusern am Ort gut und gerne zusammen und werden Sie natürlich bei der Auswahl der für Sie geeigneten Heil- und Hilfsmittel unterstützen.

Dr. Gruhn | Dr. Behn
Moritz-von-Nassau-Strasse 19
46446 Emmerich am Rhein

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